Auch gesucht als: GmbH-Anteile verkaufen, Geschäftsanteil abtreten, Gesellschafterliste, Vinkulierung, GmbH Anteil vererben, GmbH-Anteil Notar
Geschäftsanteile an einer GmbH sind frei veräußerlich und vererblich, die Abtretung bedarf aber der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Die Satzung kann die Übertragung von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig machen (Vinkulierung). Nach jeder Änderung reicht der Notar eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Gesellschafter nur, wer in der Liste steht (§ 16 GmbHG). Unter Umständen ist ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten möglich.
Muss der Verkauf eines GmbH-Anteils zum Notar?
Ja, sowohl der Kaufvertrag als auch die Abtretung brauchen die notarielle Form. Ein Formmangel wird erst durch die formgerechte Abtretung geheilt.
Was passiert mit dem Geschäftsanteil im Erbfall?
Er fällt in den Nachlass und geht auf die Erben über. Die Satzung kann Einziehung oder Abtretungspflichten bei Tod vorsehen (siehe auch Unternehmensnachfolge im Vermögensrecht).
Wer hält die Gesellschafterliste aktuell?
Bei Veränderungen der Gesellschafter oder ihrer Beteiligung ist ein Notar berufen, sonst der Geschäftsführer.
