Auch gesucht als: Firma ändern, Firmenname wählen, Firmenfortführung Haftung, Altverbindlichkeiten Erwerber, § 25 HGB, Firma Marke Domain
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt (§ 17 HGB). Sie muss kennzeichnungskräftig und unterscheidungskräftig sein, darf nicht irreführen (Firmenwahrheit) und muss sich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden (Firmenausschließlichkeit). Sie muss einen Rechtsformzusatz tragen (z.B. e.K., oHG oder KG). Führt ein Erwerber ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort, haftet er für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (§ 25 HGB).
Welche Grundsätze gelten bei der Wahl der Firma?
Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, Verbot irreführender Angaben, Rechtsformzusatz und Bestandsschutz der Firma.
Wann haftet der Erwerber für Altschulden?
Wenn er das erworbene Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma (mit oder ohne Nachfolgezusatz) fortführt.
Wie kann die Haftung ausgeschlossen werden?
Durch eine abweichende Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber, die unverzüglich ins Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder vom Erwerber oder Veräußerer den Gläubigern mitgeteilt wird (§ 25 Abs. 2 HGB).
Was ist der Unterschied zwischen Firma, Marke und Domain?
Die Firma ist der Handelsname des Kaufmanns (§ 17 HGB); eine Marke (§ 1 MarkenG) schützt Waren oder Dienstleistungen; eine Domain ist die Internetadresse. Alle drei können sich überschneiden und ihr Gebrauch Rechte Dritter verletzen.
