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Das Handelsregister ist ein öffentliches, von den Amtsgerichten als Registergerichten geführtes Verzeichnis, das Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr schafft. Es zeigt u. a. Firma, Sitz, Vertretungsbefugnis und Haftungsverhältnisse. Anmeldungen erfolgen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar. Das Register genießt öffentlichen Glauben (§ 15 HGB): Dritte dürfen auf eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen vertrauen; nicht eingetragene Tatsachen können einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn er sie kannte.
Was wird in Abteilung A und Abteilung B eingetragen?
Abteilung A: Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften; Abteilung B: Kapitalgesellschaften.
Welche Bedeutung hat die Publizitätswirkung?
Dritte können sich auf eingetragene Tatsachen verlassen. Wer eine einzutragende Tatsache nicht anmeldet (z. B. das Ausscheiden eines Geschäftsführers), muss sie Dritten gegenüber gegen sich gelten lassen.
Wie nimmt man Einsicht?
Über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de) und das Unternehmensregister; die Einsicht ist weitgehend kostenfrei und für jedermann möglich.
Wann entsteht eine GmbH?
Erst mit der Eintragung im Handelsregister (konstitutive Wirkung), auf der Grundlage eines notariell geschlossenen Gesellschaftervertrages.
