Auch gesucht als: Partnerschaft Freiberufler, PartG mbB, Rechtsanwälte Partnerschaft, Haftungsbeschränkung Berufsfehler, Partnerschaftsregister
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten) zusammenschließen. Sie wird im Partnerschaftsregister eingetragen; der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform. Die Partner haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Bei Berufsfehlern haftet in der einfachen PartG neben der Gesellschaft nur der Partner, der den Auftrag bearbeitet hat. Bei der PartG mbB ist die Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung mit der vorgeschriebenen Mindestsumme besteht.
Wer kann Partner werden?
Natürliche Personen, die einen freien Beruf ausüben. Gewerbetreibende können nicht Partner sein.
Was bedeutet „mbB“?
„mit beschränkter Berufshaftung“. Der Namenszusatz informiert Mandanten über die Haftungsbeschränkung.
Haften die Partner auch für andere Schulden persönlich?
Ja, für Verbindlichkeiten, die nicht aus fehlerhafter Berufsausübung stammen (z. B. Miete, Darlehen), haften sie weiter persönlich.
