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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma gerichtet ist, §§ 105 ff HGB. Sie benötigt mindestens zwei Gesellschafter und wird im Handelsregister (Abteilung A) eingetragen. Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 126 HGB). Auch nach dem Ausscheiden besteht eine Nachhaftung von fünf Jahren.
Wer haftet bei einer OHG?
Jeder Gesellschafter haftet den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, auch für Schulden, die ein Mitgesellschafter begründet hat.
Was ist der Unterschied zwischen GbR und OHG?
Die OHG betreibt ein Handelsgewerbe unter einer Firma und ist ins Handelsregister einzutragen; die GbR ist die allgemeine Form für alle übrigen Zwecke. Für die OHG gelten zusätzlich die Sonderregeln des HGB.
Wie wird eine OHG eingetragen?
Alle Gesellschafter melden sie beim Handelsregister elektronisch an; die Anmeldung wird von einem Notar beglaubigt und eingereicht.
