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Eine Marke schützt Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden (z. B. Namen, Logos, Slogans), § 1 MarkenG. Der Schutz entsteht durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für die EU als Unionsmarke beim EUIPO, oder durch Benutzung mit Verkehrsgeltung (§ 4 MarkenG). Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft um zehn Jahre verlängert werden. Inhaber älterer Marken können gegen eine neue Marke Widerspruch erheben (innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung). Nach fünf Jahren besteht Benutzungszwang.
Wie schützt man Firmennamen, Logos oder Produkte?
Durch Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO; vorher sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden, um Kollisionen mit älteren Rechten zu vermeiden. Der Firmenname ist daneben als Unternehmenskennzeichen geschützt.
Genügt die Eintragung im Handelsregister?
Nein. Die Firma schützt nur den Unternehmensnamen, nicht Produktbezeichnungen und Logos. Marken- und Firmenrecht können kollidieren.
Was tun bei einer Markenverletzung?
Abmahnung wegen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, bei Dringlichkeit einstweilige Verfügung.
