Wettbewerbsrecht (UWG) und gewerblicher Rechtsschutz

Auch gesucht als: unlauterer Wettbewerb, irreführende Werbung, Kundenabwerbung, Nachahmung, Cold Calling, Patent, Gebrauchsmuster, Design, Urheberrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, z. B. irreführender Werbung, unzumutbaren Belästigungen (Spam, unerwünschte Telefonwerbung), aggressiven Geschäftspraktiken, gezielter Behinderung und unlauterer Nachahmung. Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz verjähren nach sechs Monaten. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt geistiges Eigentum durch Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs; das Urheberrecht entsteht ohne Eintragung.

Was ist eine unlautere geschäftliche Handlung?

Etwa irreführende Angaben, aggressive Verkaufspraktiken, Spam und unerwünschte Anrufe, das Verschweigen wesentlicher Informationen und die gezielte Behinderung von Mitbewerbern.

Wie reagiere ich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Fristen beachten, nicht vorschnell eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und anwaltlichen Rat einholen.

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Das Patent schützt technische Erfindungen bis zu 20 Jahre nach Prüfung; das Gebrauchsmuster ist ein schneller, ungeprüfter, bis zu zehn Jahre dauernder Schutz.