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Wer Fotos auf Websites, Instagram, Facebook oder TikTok veröffentlicht, muss zwei Rechte beachten: das Urheberrecht (bzw. Leistungsschutzrecht) des Fotografen und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen. Plattformen lassen sich in ihren Nutzungsbedingungen umfassende Rechte einräumen; wer fremde Bilder hochlädt, sichert diese Rechte zu, die er meist nicht besitzt. Das führt häufig zu kostenpflichtigen Abmahnungen.
Darf ich Stockfotos auf Instagram nutzen?
Nur, wenn die Lizenz der Bildagentur die Nutzung in sozialen Medien und für den konkreten Zweck (z. B. Werbung) erlaubt. Viele Standardlizenzen schließen bestimmte Nutzungen aus.
Ist ein Repost erlaubt?
Der Download und das eigene Hochladen eines fremden Bildes ist ohne Lizenz eine Urheberrechtsverletzung. Das Teilen über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform kann zulässig sein, wenn das Bild dort mit Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Rechtslage ist nicht in allen Einzelheiten geklärt.
Reicht die Nennung des Fotografen?
Nein. Die Namensnennung ersetzt keine Nutzungslizenz.
Darf ich Bilder fremder Websites einbetten (Embedding, Framing)?
In der Regel ja, wenn das Bild dort mit Zustimmung des Rechtsinhabers frei zugänglich ist und keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden. Wird das Original später gelöscht, verschwindet auch die Einbettung.
