GmbH & Co. KG

Auch gesucht als: GmbH und Co KG, Komplementär GmbH, Einheits-GmbH & Co. KG, KG mit GmbH als Komplementär

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, in der eine GmbH als einzige Komplementärin persönlich haftet. Dadurch ist keine natürliche Person unbeschränkt haftbar; zugleich bleiben die Vorteile der Personengesellschaft (flexibler Gesellschaftsvertrag, steuerliche Transparenz) erhalten. Sie ist besonders bei Familienunternehmen und bei Unternehmensnachfolge verbreitet. Der Jahresabschluss ist wie bei einer Kapitalgesellschaft aufzustellen und offenzulegen (§ 264a HGB).

Welche Vorteile bietet die GmbH & Co. KG?

Haftungsbeschränkung für alle natürlichen Personen, flexible Gestaltung der Gesellschafterrechte und eine in der Regel günstige Besteuerung der Gewinne bei den Gesellschaftern.

Wer führt die Geschäfte?

Die Komplementär-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer; häufig sind das zugleich die Kommanditisten.

Muss auch eine GmbH & Co. KG Insolvenz anmelden?

Ja. Für Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter gilt die Insolvenzantragspflicht wie für die GmbH (siehe Insolvenzantragspflicht).

Was ist die Einheits-GmbH & Co. KG?

Eine Gestaltung, bei der die KG alle Anteile an der Komplementär-GmbH hält. Sie vereinfacht die Verwaltung, erfordert aber sorgfältige Regelungen zur Willensbildung.