Impressum und Pflichtangaben auf Website und Geschäftsbriefen

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Geschäftsmäßige Internetangebote benötigen ein Impressum mit Namen, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten (u. a. E-Mail), Rechtsform und gegebenenfalls Registerangaben und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG). Auch auf Geschäftsbriefen und in geschäftlichen E-Mails sind Pflichtangaben nötig: bei der GmbH Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer (§ 35a GmbHG), bei der AG zusätzlich der Vorsitzende des Aufsichtsrats (§ 80 AktG), bei Kaufleuten Firma und Registerangaben (§ 37a HGB).

Welche Folgen hat ein fehlendes Impressum?

Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände sowie Bußgeld. Dennoch ist bei bestimmten Informationspflichtverstößen im Netz der Anspruch auf Abmahnkosten eingeschränkt.

Gilt das auch für Social-Media-Profile?

Ja, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden; die Angaben müssen leicht erkennbar und erreichbar sein.