Kartellrecht (GWB)

Auch gesucht als: Kartell, Preisabsprache, Fusionskontrolle, Marktbeherrschung, Bundeskartellamt, Missbrauchsverbot, Kartellverbot

Das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, und Art. 101, 102 AEUV) schützt den Wettbewerb. Es verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, etwa Preis-, Gebiets- oder Quotenabsprachen (Kartellverbot), und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Größere Zusammenschlüsse müssen vor Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten sind (Fusionskontrolle). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10 % des Gesamtumsatzes geahndet werden.

Was ist ein verbotenes Kartell?

Eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise von Wettbewerbern, die den Wettbewerb verhindert, einschränkt oder verfälscht, z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilung oder Informationsaustausch über Preise.

Gilt das auch für Vertriebsverträge?

Ja, z. B. bei Preisbindung der zweiten Hand und Exklusivitätsklauseln. Für bestimmte Vertriebsvereinbarungen bestehen Freistellungen (Vertikal-GVO - Verordnung (EU) 2022/720).